
Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. Textanzeigen sind unabhängig ihrer redaktionellen Gestaltung vom Auftraggeber als Anzeige zu kennzeichnen. Der Ausschluss von Mitbewerbern auf der gleichen Seite kann nicht gewährt werden. Die Annahme eines Anzeigen- oder Beilagenauftrages wird nur nach einheitlichen Grundsätzen wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form abgelehnt. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Der Auftraggeber gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen werden nicht akzeptiert. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber die ihm übermittelten Probeabzüge nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Die Rechnung mit Beleg wird spätestens am 5. Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Monats erstellt. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Bezahlung fällig. Bei Zahlungsverzug kommt es zur Anrechnung von bankmäßigen Zinsen. Der Auftragnehmer behält es sich vor, nicht eingehobene Werbeabgaben nach zu verrechnen, wenn die Steuerbehörde eine derartige Abgabe einfordert. Kosten, die durch außergerichtliche oder gerichtliche Betreibung entstehen, gehen zu Lasten des Schuldners. Der Auftragnehmer liefert mit der Rechnung einen Beleg (in gedruckter Form oder elektronisch). Kann der Beleg nicht mehr beschafft werden, tritt an seine Stelle eine Aufnahmebescheinigung des Auftragnehmers.
Zusätzliche Bedingungen des Auftragnehmers:
a) Für die Richtigkeit fernmündlich aufgegebener Anzeigen und undeutlich geschriebener Textvorlagen kann keine Gewähr übernommen werden.
b) Der Auftraggeber garantiert, dass das Inserat gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer und dessen MitarbeiterInnen hinsichtlich aller Ansprüche, die auf die erschienene Anzeige gegründet werden (so zum Beispiel auch, wenn sie von Mitbewerbern des Verlages geltend gemacht werden, sowie Einschaltkosten von gerichtlich angeordneten Gegendarstellungen), schad- und klaglos zu halten, sowie für die ihnen selbst entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Der Auftragnehmer und seine MitarbeiterInnen sind zu einer entsprechenden Prüfung der Anzeige oder eines dagegen vorgebrachten Veröffentlichungsbegehrens nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, rechtlich notwendige Adaptionen der Anzeige auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber vorzunehmen.
c) Beanstandungen aller Art sind innerhalb von 8 Kalendertagen nach Erscheinen der Anzeige zu erheben.
d) Im Kennziffernverkehr haftet der Auftraggeber für die Rücksendung der den Angeboten beigegebenen Anlagen. Er hat keinen Anspruch auf Auslieferung solcher Einsendungen, die unter missbräuchlicher Inanspruchnahme des Kennzifferndienstes angenommen werden.
e) Anzeigenaufträge, gleichgültig von wem übernommen, gelten erst dem Auftragnehmer als verbindlich, wenn Sie von der Geschäftsführung angenommen wurden.
f) Der Auftragnehmer ist unter wichtigen Umständen berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Auftragnehmer erwachsen.
g) Bei Stornierungen werden bis 1 Monat vor Erscheinen 15% vom Tarifwert der Buchung, bis 2 Wochen vor Erscheinen 50% und ab 1 Woche vor Erscheinen 75% verrechnet.
h) Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach dem Erscheinen der Anzeige.
i) Für Druckfehler, die den Sinn des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet. Fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber. Der Auftragnehmer lehnt jede Haftung für eventuelle Schäden, die durch Nichterscheinen eines Auftrages an einem bestimmten Tag bzw. durch Druckfehler usw. entstehen, ab. Der Auftragnehmer haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Jedenfalls ist die Haftung der Höhe nach mit dem Betrag des Preises für den betreffenden Auftrag begrenzt.
j) Platzierungswünsche und Erscheinungstermine werden nach Möglichkeit berücksichtigt, gelten jedoch nicht als verbindlich.
k) Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
l) Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht worden ist.
m) Bei Konkurs und Zwangsausgleich entfällt jeglicher Nachlass.
n) Leistungen die eine 15%ige Agentur- (Mittler)-Provision rechtfertigen, sind die Mittlerleistung selbst, die Übermittlung einer druckfertigen Unterlage bzw. elektronische Übermittlung des fertigen Sujets sowie Übernahme des Delkredere und der Haftung für Copyrightfragen.
o) Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, per Telefon, Fax, E-Mail, SMS, etc… auch in Form von Massenaussendungen und auch zu Werbezwecken über Aktionen des Auftragnehmers kontaktiert zu werden. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
p) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsort ist der Ort des Firmensitzes des Auftragnehmers. Es gilt österreichisches Recht.